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Aus: Ausgabe vom 29.11.2025, Seite 3 / Ansichten

Zu kostspielig

Keine Neuauszählung der Bundestagswahl
Von Nico Popp
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Nicht gewichtig genug: Die Unterlagen für den Wahleinspruch des BSW bei der Übergabe an den Wahlprüfungsausschuss (Berlin, 23.4.2025)

Die Beschlussempfehlung ist keine Überraschung: In der kommenden Woche wird der Wahlprüfungsausschuss des Bundestages die vom BSW erhobene und mit systematischen Zählfehlern zum Nachteil der Partei begründete Forderung nach einer Neuauszählung der Bundestagswahl als »unbegründet« ablehnen. Anderes konnte nur erwarten, wer angenommen hat, dass dieser Ausschuss seine Entscheidung ohne Rücksicht auf die Konsequenzen eines via Neuauszählung herbeigeführten Einzuges der Wagenknecht-Partei in den Bundestag treffen wird: Die Regierungskoalition hätte keine Mehrheit mehr; Merz könnte nur dann Kanzler bleiben, wenn die Grünen in die Regierung eintreten (wogegen zwar nicht bei den Grünen, wohl aber in der Union Bedenken bestehen dürften); und schließlich würde mit einer BSW-Fraktion im Bundestag dort etwas vernehmlicher gegen den Aufrüstungskurs und die Politik der Kriegsverlängerung in der Ukraine angeredet werden.

Das sind nicht nur für die Regierungsmehrheit keine verlockenden Aussichten. Das persönliche Interesse der Beteiligten – ein paar Abgeordnete, unter ihnen offenbar auch die Bundestagspräsidentin, wären bei einem BSW-Einzug ihre Mandate los – ist da noch nicht einmal mit in Rechnung gestellt. Nicht ausgeschlossen, dass, wenn es nur darum ginge, eine andere Entscheidung getroffen worden wäre. Es gab in den vergangenen Wochen ein paar Kommentare in der Bürgerpresse, in denen angesichts der 4,981 Prozent eine Neuauszählung angeraten wurde, um das angeknackste »Vertrauen in die demokratische Ordnung« mit ihrer famosen Fünfprozenthürde aufzufrischen. Aber so, wie die Dinge liegen, wäre eine solche vertrauensbildende Maßnahme entschieden zu kostspielig.

Deshalb wird der Wahlprüfungsausschuss mit dem Argument, es habe »kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden« können, den Einspruch des BSW zurückweisen. Das ist mit Blick auf das, was nach dem Wahltag bekanntgeworden ist, ein recht gewagter Befund. Bekanntlich kamen durch Korrekturen in einigen Stimmbezirken schon genug zusätzliche Stimmen für das BSW zusammen, um den Abstand zu den fünf Prozent auf nur noch 9.500 Stimmen zu verringern. Tatsache ist zudem, dass das BSW von auffallend vielen nachgewiesenen Zählfehlern betroffen war – aus welchen Gründen auch immer. Wenn unter diesen Umständen dennoch so entschieden wird, dann liegt der Schluss nahe, dass der Wahlprüfungsausschuss nicht von der fehlenden Mandatsrelevanz einer Neuauszählung überzeugt ist, sondern exakt vom Gegenteil.

Die BSW-Spitze scheint derweil anzunehmen, eine Anrufung des Bundesverfassungsgerichts könne das Blatt wenden, denn der Ausschuss sei »befangen«. Aber hier geht es eben nicht um Befangenheit, sondern um die Durchsetzung des Regierungsstandpunkts in einer wesentlichen Frage der inneren Politik. Hier Abhilfe in Karlsruhe zu erwarten ist dann doch etwas naiv.

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  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Andreas E. aus Schönefeld (1. Dezember 2025 um 23:23 Uhr)
    Bereits 2017 hat das Team der Wahlbeobachter der OSZE das Wahlrecht in Deutschland, und hier besonders das Widerspruchsverfahren kritisiert. Ich stelle mir vor, die dokumentierten Zählfehler hier in Deutschland wären in irgendeinem Dorf in Sibirien oder sogar in China passiert. Dann wäre die Wahl als flächendeckend gefälscht eingestuft worden – nach Lesart der selbsternannten Demokraten hier im »Wertewesten«. Nur um seine eigene Macht zu sichern, werden fast 2,5 Millionen Wähler unter den Teppich gekehrt – und das mit Hilfe aller Parteien von links bis rechts. Auch daran kann man sehen, warum das BSW eine besondere Partei ist – sie kümmert sich nicht um Schubladen, sondern um die Menschen. Und genau dafür gehört diese Partei in den Bundestag! Und nicht erst 2029 – sondern sofort!
  • Leserbrief von Kora Brandner aus Elsteraue (1. Dezember 2025 um 14:34 Uhr)
    Nico Popp hat es mal wieder auf den Punkt gebracht. Die Herrschenden sind sich einig, dass das BSW nicht in den Bundestag einziehen soll. Die Risiken für den Kanzler erscheinen unkalkulierbar. Man bedenkt aber die Folgen nicht. Auch Menschen, die dem BSW nicht nahe stehen, werden Zweifel an der Richtigkeit des derzeit bestehenden Parlaments bekommen. Die Wahlen im kommenden Jahr werden zeigen, ob an die Glaubwürdigkeit von Wahlen noch geglaubt wird. Zumindest bei den Wahlbeteiligungen könnte man das sehen. Das ist gefährlich für die Demokratie in unserem Land.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Christoph H. (28. November 2025 um 22:32 Uhr)
    Angesichts fehlender konkreter Nachweise von Zählfehlern (woher sollten die ohne Neuauszählung auch kommen?) liegt der Schlüssel in der Abweichungsstatistik. Und wenn es gelingt, vor dem Verfassungsgericht statistisch signifikante Anomalien in den Auszählungsergebnissen stringent darzulegen, ist der Fall nicht aussichtslos. In diesem Punkt nämlich mäandert die Beschlussvorlage des in der Tat komplett befangenen Ausschusses (alle beteiligten Fraktionen würden bei einem Einzug des BSW Mandate und Einfluss verlieren) herum: Mal heißt es, Statistik könne hier gar nichts begründen, mal heißt es, es gebe keine statistische Signifikanz bei den Anomalien. An dieser weichen Stelle wäre anzusetzen. Die erforderliche »Mandatsrelevanz« ist angesichts des knappen Ergebnisses jedenfalls eindeutig gegeben.
  • Leserbrief von Onlineabonnent/in Heinrich H. aus Stadum (28. November 2025 um 20:11 Uhr)
    Wollen wir mal sehen, ob das BVG noch in dieser Legislaturperiode entscheidet …

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