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Aus: Ausgabe vom 21.11.2025, Seite 14 / Medien
Medienmonopole

Meta bleibt Techgigant

US-Gericht sieht im Gegensatz zur Handelsbehörde keine Monopolstellung: Instagram und Whats-App bleiben somit einverleibt
Von Sebastian Edinger
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Zuckerberg erleichtert: Leider nicht um seine Marktmacht

Laut dem Urteil eines US-Bundesgerichts in Washington vom Dienstag hat der im kalifornischen Menlo Park ansässige Techkonzern Meta im Social-Media-Bereich keine Monopolstellung inne. Der Zwangsverkauf der Konzerntöchter Whats-App und Instagram ist damit erst mal vom Tisch. Geklagt hatte die Federal Trade Commission (FTC). Die Handelsbehörde warf dem Tech-Giganten vor, die beiden Dienste bloß aufgekauft zu haben, um sich unliebsamer Konkurrenz zu entledigen und gesteigerte Renditen einzufahren.

Für die Fotoplattform Instagram hatte Meta, 2004 als Facebook gegründet, im Jahr 2012 eine Milliarde US-Dollar springenlassen. Whats-App wechselte zwei Jahre später für 19 Milliarden den Besitzer. Für Meta ist das Urteil vom Dienstag ein Meilenstein – und eine Einladung, weitere Dienste aufzukaufen, bevor diese Marktanteile erobern. Für andere Verfahren, in denen die Marktmacht von US-Techgiganten verhandelt wird, ist das Urteil zudem ein Signal. Im Prozess gegen Google steht ein Urteil aus. Auch gegen Amazon und Apple laufen in den USA derzeit Wettbewerbsverfahren.

Der im Meta-Prozess zuständige Richter, James Boasberg, begründete seine Entscheidung insbesondere mit der Marktsituation. Die FTC habe in ihrer Marktanalyse Wettbewerber wie Youtube und Tik Tok außen vor gelassen. »Selbst wenn man Youtube nicht berücksichtigt, reicht die Einbeziehung von Tik Tok allein aus, um die Klage der FTC abzuweisen«, hieß es in der Urteilsbegründung. Tatsächlich hat die App des chinesischen Konkurrenten Bytedance in den USA großen Erfolg: Statista Consumer Insights ermittelte, dass die Videoplattform von 44 Prozent der US-Amerikaner genutzt wird. Unter den 18- bis 29-Jährigen sind es sogar 62 Prozent.

Laut einem im Januar beschlossenen Gesetz dürfen Google und Apple die Tik-Tok-App in den USA eigentlich nicht mehr anbieten. Verlangt wurde von Bytedance, in dem man eine Gefahr für die nationale Sicherheit wittert, der Verkauf des US-Geschäfts an einen einheimischen Eigentümer. Dieser Forderung wollte der Konzern aber nicht nachkommen. Letztlich war es US-Präsident Donald Trump, der den Vollzug des Verkaufszwangsgesetzes mit Verweis auf die positive Rolle Tik Toks im letzten US-Wahlkampf mehrfach aufgeschoben hat. Im September verkündete er dann, es gebe eine Einigung mit China über den Fortbestand des Dienstes.

Auch die Unterwerfungsgesten von Konzernchef Mark Zuckerberg im Vorfeld von Trumps Amtseinführung im Januar dürften zur wohlwollenden Haltung der US-Justiz beigetragen haben. Hatte Facebook nach dem Sturm auf das Kapitol 2021 noch Trumps Account gesperrt und in den Folgejahren auf strikte Moderation gesetzt, vollzog Zuckerberg pünktlich zur Amtsübernahme der zweiten Trump-Administration eine Kehrtwende. Man habe zu viel moderiert, zu viel zensiert. Damit sei nun Schluss. Seitdem biedert er sich an. Zu Trumps pompösen Feierlichkeiten der Amtseinführung hatte Meta eine Million US-Dollar gespendet. Beim Dinner mit den wichtigsten Techbossen im September durfte Zuckerberg dann sogar neben Trump sitzen – und versprach, bis 2028 mindestens 600 Milliarden Dollar in den USA zu investieren.

Ob die FTC gegen das Urteil Berufung einlegt, ist noch offen. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass die Chancen schlecht stehen. Es müsste etwa belegt werden, dass der Konzern seine gegenwärtige Stellung nicht erreicht hätte, ohne sich Instagram und Whats-App einverleibt zu haben – eine Hypothese, die sich schwer beweisen lässt. Im Silicon Valley war die Freude am Dienstag bereits groß. Das Urteil erkenne an, »dass Meta einem harten Wettbewerb ausgesetzt ist«, verlautbarte die Konzernjuristin Jennifer Newstead.

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