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Aus: Ausgabe vom 19.11.2025, Seite 3 / Abgeschrieben

SPD-Politiker Mehmed König verlässt Partei wegen Umgangs mit Solidarität mit Palästina

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Palästinasolidarische Proteste während einer Rede des damaligen Bundeskanzlers Olaf Scholz am 8. Juni 2024 in Duisburg

Mehmed König, Kolandesvorsitzender von »SPDqueer Berlin« sowie Mitglied des Landesvorstands der SPD Berlin, hat am Montag seinen Austritt aus der Partei erklärt:

Einer der wichtigsten Gründe für meinen Austritt ist der politische Umgang mit Palästina-Solidarität – bundesweit wie in Berlin – und die Rolle, die die SPD indirekt oder direkt dabei spielt. Unter dem Begriff der »Staatsräson« wurden Demonstrationen verboten oder eingeschränkt, zivilgesellschaftliche Gruppen stigmatisiert und berechtigte menschenrechtliche Kritik marginalisiert. Während die Bundesregierung unter Kanzler Scholz weiterhin Waffen an Israel lieferte – trotz schwerer Vorwürfe, Berichten von zahlreichen internationalen NGOs und laufender Verfahren vor internationalen Gerichten – blieb eine klare politische Einordnung aus. Die SPD trug diesen Kurs mit. (…)

In der SPD-Bundestagsfraktion formierte sich – auch wenn sehr spät – zunehmend Gegenwind gegen diese einseitige Linie. (…) Auffällig bleibt jedoch: Es waren meist dieselben Abgeordneten, und oft waren es diejenigen mit eigener Migrationsgeschichte, die den Mut hatten, sich klar, empathisch und menschenrechtsorientiert zu äußern. (…) Warum müssen es immer die »Migras« in der Fraktion »richten«? (…) Es gab Abgeordnete auf Landes- wie Bundesebene, mit denen ich mich regelmäßig zu Gaza austauschte und die intern eine klare Haltung vertraten – diese aber öffentlich nicht aussprachen. Aus Angst, von der Springer-Presse auseinandergenommen zu werden und Macht innerhalb der SPD zu verlieren. Gerade ihre Stimmen wären entscheidend gewesen. (…)

Der Rechtshilfefonds für Kurden in Deutschland Azadî informierte am Dienstag über die Verurteilung eines kurdischen Aktivisten:

Der 2. Senat des Kammergerichts Berlin hat am gestrigen Montag (…) den kurdischen Aktivisten Mehmet Karaca wegen Mitgliedschaft in der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Die Vollstreckung der Strafe wurde auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt, der Haftbefehl aufgehoben und der Verurteilte aus der Untersuchungshaft entlassen. (…)

Die Bewertung der BAW, nach der die PKK eine »terroristische« Vereinigung im Ausland darstellt, teilte das Gericht. Allerdings ging der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung auf den aktuellen Friedensprozess zwischen dem AKP/MHP-Regime und der kurdischen Bewegung ein. (…) Die Erklärungen der PKK, den bewaffneten Kampf aufzugeben, die Waffen abzugeben und sich selbst aufzulösen, ließen die Einlassung des Angeklagten als glaubhaft und nachvollziehbar erscheinen. (…)

Der Rechtshilfefonds Azadî begrüßt zwar die Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung und insbesondere, dass der Senat die Entwicklungen in der Türkei und Kurdistan nicht nur zur Kenntnis nahm, sondern auch das Verfahren gegen Mehmet Karaca dazu ins Verhältnis setzte. Allerdings können dies nur erste Schritte in Richtung Entkriminalisierung sein (…). Die Rücknahme der Ermächtigung zur Verfolgung der PKK als »terroristische« Vereinigung, die Aufhebung des Betätigungsverbots gegen die PKK und die Streichung der PKK von der Liste »terroristischer« Organisationen der Europäischen Union müssen weitere Schritte sein (…).

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