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Einreiseverbot für Arzt war illegal

Berlin. Mit dem Verbot für den britisch-palästinensischen Chirurgen Ghassan Abu Sitta, bei dem schließlich ebenfalls verbotenen »Palästina-Kongress« im April 2024 aufzutreten, handelte das Landesamt für Einwanderung des Landes Berlin rechtswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg laut einer Mitteilung vom Donnerstag abschließend entschieden. Die Behörde hatte Sitta die persönliche Teilnahme, die Darbietung eigener Beiträge und die Teilnahme in Abwesenheit per Videoübertragung untersagt. Laut OVG sei »nach der anzustellenden Gefahrenprognose« nicht davon auszugehen gewesen, dass sein Auftritt »die freiheitliche demokratische Grundordnung gefährden oder den außenpolitischen Interessen der Bundesrepublik Deutschland zuwiderlaufen würde«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.11.2025, Seite 4, Inland

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