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Tod von Lorenz A.: Polizist angeklagt

Oldenburg. Wie die Staatsanwaltschaft Oldenburg am Mittwoch mitteilte, klagt sie den Polizisten, der am Ostersonntag den 21jährigen Lorenz A. erschossen hatte, wegen fahrlässiger Tötung an. Vorsätzliche Tötung könne ihm nicht vorgeworfen werden, da er »irrtümlich« geglaubt habe, »sich in einer Notwehrlage zu befinden«. Der Beamte sei davon ausgegangen, mit einem Messer angegriffen zu werden. Der »Irrtum« des Polizisten sei aber »vermeidbar« gewesen. Er hätte erkennen »können und müssen, dass das Opfer lediglich habe fliehen wollen«. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 06.11.2025, Seite 4, Inland

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