Weiteres Urteil gegen Uber
Von Gudrun Giese
Der Fahrdienstleister Uber darf bis auf weiteres keine kostenpflichtigen Mietwagenfahrten mehr per App direkt an Fahrer vermitteln lassen. Ein Mitgliedsunternehmen der Kölner Taxigenossenschaft Taxi Ruf hat vor dem Landgericht der Stadt eine bundesweit gültige einstweilige Verfügung dazu erwirkt.
»Hintergrund der Verfügung ist, dass die Uber-X-App nach Bewertung der zuständigen Kammer wettbewerbswidrig ist, weil Aufträge direkt durch den (Mietwagen-)Fahrer angenommen werden können«, erklärte Taxi-Ruf-Vorstand Aleksandar Dragicevic vergangene Woche zur Entscheidung des Gerichtes. Die direkte Vermittlung solcher Aufträge an die Fahrer verstößt gegen das Personenbeförderungsgesetz, sofern die Fahrten gegen Entgelt stattfinden und »teurer sind als die Betriebskosten der jeweiligen Fahrt«. Die Uber-X-App dürfe damit bundesweit nicht mehr eingesetzt werden. Jede trotzdem direkt vermittelte Fahrt bedeute einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung des Landgerichts Köln. Taxi Ruf behalte sich jeweils einen Antrag auf Bestrafung vor.
Bei einem Zuwiderhandeln gegen die Gerichtsentscheidung könnten Uber und dem Betreiber eines Mietwagenunternehmens für jede über die App vermittelte Fahrt eine Strafe von bis zu 250.000 Euro oder sechs Monate Haft drohen, meldete am Mittwoch der WDR. Allerdings kann Uber gegen die einstweilige Verfügung Berufung einlegen. Das Personenbeförderungsgesetz schreibt allerdings ganz klar vor, dass Mietwagenfahrten gegen Entgelt immer über die Zentrale des Mietwagenunternehmens vermittelt werden müssen. »Eine direkte Bestellung vom Kunden zum Fahrer ist laut Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen nicht erlaubt«, erläuterte der von Taxi Ruf beauftragte Rechtsanwalt Carsten Mathias. Uber habe mit dem Einsatz der App systematisch gegen diese Vorgabe verstoßen.
Die Kölner Taxigenossenschaft hatte bereits vor einem Jahr mit detektivischem Spürsinn herausgefunden, wie Uber mittels der App gegen das Personenbeförderungsgesetz verstößt: Sie hatten sich dazu ein Fahrerhandy des Konkurrenten besorgt und orderten anschließend Fahrten bei Uber. Dabei konnten sie feststellen, dass die Bestellungen direkt auf dem Fahrerhandy eingingen und nicht bei einer Zentrale. Uber bestreitet allerdings das Verbot der App durch das Kölner Landgericht. Gegenüber dem WDR erklärte ein Sprecher, es gebe keine Entscheidung, die die Nutzung der App als solche untersage. Im Wortlaut der Gerichtsentscheidung heißt es allerdings, dass Uber es zu unterlassen habe, »die Smartphone-Applikation Uber X für Mietwagenfahrer und Mietwagenunternehmer für die Vermittlung von Fahraufträgen einzusetzen, soweit diese Beförderungen entgeltlich erfolgen«. Taxi-Ruf-Anwalt Mathias sieht darin eine klare Bestätigung, »dass die App Uber X in der von uns überprüften Form nicht mehr für die Vermittlung verwendet werden darf«.
Allerdings ist die Gerichtsentscheidung noch nicht rechtskräftig. Uber will die Begründung prüfen und anschließend mögliche rechtliche Schritte dagegen beraten. Taxi Ruf hat sich seinerseits vorgenommen, genau zu verfolgen, ob Uber die nunmehr illegale App weiter einsetzt. Bei jedem Verstoß gegen das Personenbeförderungsgesetz will die Kölner Taxigenossenschaft vom Konkurrenten, der mit Dumpingpreisen dem Taxigewerbe das Überleben schwer macht, dann die vorgesehene Geld- oder Haftstrafe einfordern.
Schon 2021 hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main die Berufung von Uber gegen ein Urteil der Vorinstanz zurückgewiesen, das den Einsatz einer App zur Fahrtenvermittlung untersagte. Damals hatte ein Zusammenschluss von Taxizentralen aus mehreren Städten geklagt, der auch damals schon auf die Regelungen des Personenbeförderungsgesetzes verwies, gegen die Uber verstoße. Das Frankfurter Landgericht untersagte die Fahrdienstvermittlung per App, weil Uber die erforderliche Mietwagenkonzession fehlte. Gelernt hat das Unternehmen nichts aus der Entscheidung.
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