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Geheimdienst überprüft zahlreiche NGOs

Berlin. Der Verfassungsschutz hat im Auftrag der Bundesregierung zwischen 2020 und 2024 insgesamt 1.250 NGOs und 1.296 Einzelpersonen überprüft, die staatliche Fördermittel beantragt haben. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der Linke-Fraktion hervor, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland am Donnerstag berichtete. Kanzleramt, Ministerien und Bundesbehörden können beim Geheimdienst erfragen, ob »verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse« über Personen oder Organisationen vorliegen. Einen konkreten Verdacht braucht es dafür nicht; die Überprüften werden auch nicht darüber informiert, dass sie durchleuchtet wurden. In 210 Fällen gab es den Angaben zufolge »verfassungsschutzrelevante« Erkenntnisse. In diesen Fällen »empfiehlt« das Innenministerium, eine Förderung abzulehnen. (jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 17.10.2025, Seite 4, Inland

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  • Onlineabonnent*in Heinrich H. aus S. 16. Okt. 2025 um 22:41 Uhr
    So entwickeln sich Begriffe. Bei https://de.wikipedia.org/wiki/Zivilgesellschaft kann man lesen: »Aristoteles (384-321 v. Chr.) verwendet als erster den Ausdruck koinonia politiké, dessen lateinische Übersetzung societas civilis später von Cicero (106-43 v. Chr.) in den Diskurs eingeführt wird und etymologisch am Anfang der Begrifflichkeit steht. Bei Aristoteles umfasst der Begriff das Gemeinwesen insgesamt – ohne zwischen ›Staat‹ und ›Gesellschaft‹ zu unterscheiden – und charakterisiert ihn als Sammlung von Menschen, die in einer ohne Zwang zustande gekommenen politischen Ordnung vereint sind. Zivilgesellschaft beschreibt in diesem Sinne alles, was über das unmittelbar Partikulare oder Individuelle hinausgeht.« Und: »In einem engeren Sinn bezeichnet Zivilgesellschaft … die öffentliche Einflussnahme von Nichtregierungsorganisationen.« Genau diese Einflussnahme soll gleichgeschaltet werden. Alles, was nicht der Staatsräson folgt, wird zerkleinert (soll zerkleinert werden). Der selbstherrliche Klassenstaat entlarvt sich selbst, auch ohne Herrenknecht, herrlich!
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

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