Turbo für Baulobby
Von Oliver Rast
Es ist unter Dach und Fach: das »Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung«. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in zweiter und dritter Lesung den »Bauturbo«. Mit dem Gesetz werde das Abweichen von bauplanungsrechtlichen Vorschriften zugunsten des Wohnungsbaus und der Umwandlungsschutz gestärkt, verlautbarte gleichentags das Bundesbauministerium unter Verena Hubertz (SPD). Statt jahrelanger Bebauungsplanverfahren könnten Gemeinden nun Bauvorhaben binnen drei Monaten genehmigen. Hubertz: »Damit können zum Beispiel ganze Häuserzeilen einer Straße aufgestockt oder innerstädtische Brachen für neue Wohngebäude genutzt werden.«
Jan-Marco Luczak jubiliert. Mittels »Bauturbo« würden Kommunen aus dem engen, zeitaufwendigen und kostentreibenden Korsett des Baugesetzbuchs befreit, sagte der Sprecher für Bauwesen der Unionsbundestagsfraktion am Donnerstag der jW. Und: »Ausreden gibt es jetzt keine mehr.« Denn künftig gelte, wer bauen, aufstocken oder nachverdichten wolle, könne das machen. »Schnell, unbürokratisch und kostengünstig.«
Kontra kommt von Katalin Gennburg (Die Linke). Die Wohnungs- und Mietenkrise löse man nicht mit entkernten Grundsätzen demokratischer Stadtplanung, »sondern vor allem mit bundesweitem Mietendeckel und öffentlichem Wohnungsbauprogramm jenseits profitgetriebener Bauindustrie«, so die baupolitische Sprecherin ihrer Bundestagsfraktion gegenüber jW. Der »Bauturbo« werde die Bodenspekulation befeuern und nicht zu bezahlbarem Wohnraum führen.
Widerspruch äußert ferner die Deutsche Umwelthilfe. Der »Bauturbo« beende weder Wohnungsnot noch Klimaproblem, wurde deren Bundesgeschäftsführerin Barbara Metz am Donnerstag in einer Mitteilung zitiert. Im Gegenteil, er verschärfe beides. Statt auf Bestandssanierung, Umbau und soziale Wohnraumförderung zu setzen, wolle die Bundesregierung Neubau um jeden Preis. »Das ist ein Geschenk für die Bau- und Immobilienlobby.«
Der Deutsche Mieterbund sieht Positives im Gesetz: etwa den verlängerten Schutz von Mietern vor Wohnungsverlust durch Umwandlung von Miet- in Wohneigentum. Kommunen könnten zudem weiterhin Gebiete ausweisen, in denen zur Miete Wohnende besonders vor Verdrängung geschützt würden. Dennoch: Baufehler an der Gesetzeskonstruktion bleiben.
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