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Aus: Ausgabe vom 10.10.2025, Seite 5 / Inland
A26

Vom, zum und um den Hafen herum

Veraltete Planungen für A-26-Ost: Gericht stoppt Neubau von Autobahnabschnitt in Hamburgs Süden
Von Burkhard Ilschner
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In Anbetracht der tatsächlichen Entwicklung des Hamburger Hafens sind die Autobahnausbaupläne völlig veraltet

Malte Siegert vom Hamburger Landesverband des Naturschutzbunds Deutschland (Nabu) ist begeistert: »Das ist ein Triumph für das Klima.« Seine Freude gilt dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) in Leipzig, das am Donnerstag den geplanten Neubau des ersten Autobahnabschnitts A-26-Ost im Süden der Hansestadt vorerst gestoppt hat – eine schallende Ohrfeige für den Hamburger Senat.

Beabsichtigt ist, die von Stade nach Hamburg führende A 26 die A 7 queren zu lassen, und zwar südlich von deren Anschlussstelle Waltershof. Im weiteren Verlauf soll die A 26 dann in mehreren großen Schleifen via Moorburg, Süderelbe und Wilhelmsburg bei Stillhorn an die A 1 angebunden werden. Das soll den Stadtteil Harburg von Verkehrslärm und -schadstoffen entlasten. Hauptziel des Vorhabens ist es aber, durch Bündelung von Verkehren zum und vom Hamburger Hafen, der landseitig oft über Staus und Verstopfungen klagt, diesen besser erreichbar zu machen. 2020 hatte der Senat aus SPD und Bündnis 90/ Die Grünen das Vorhaben in seinem Koalitionsvertrag verankert – nachdem die Grünen es zuvor noch vehement abgelehnt hatten. Hamburgs Linke übrigens war und ist dagegen. Laut Nabu ist dieses Teilstück der A 26 lediglich zehn Kilometer lang, soll aber inklusive aller Planungs- und Baukosten rund 2,3 Milliarden Euro kosten.

Vor dem BVerwG ging es jetzt zunächst nur um den westlichen, ersten Abschnitt des Trassenbaus, eine ab A-7-Anschluss verlaufende große Südschleife bis vor die Tore des Hamburger Daimler-Werks. Vor wenigen Jahren war um dessen geplante Erweiterung heftig gestritten worden, weil sie wertvolle Moorflächen geschädigt hätte. Daimler hatte dann aber aus angeblich betriebswirtschaftlichen Gründen auf das Vorhaben verzichtet. Allerdings hinderte diese Debatte die Autobahnplaner nicht, ihre beabsichtigte Trasse als »Variante Süd 1« gerade dieses unter Klimaschutzaspekten besonders empfindliche und wertvolle Areal queren zu lassen.

Die Begründung dafür verdient Erwähnung: Diskutiert worden war damals auch eine »Variante Süd 2«, die von der A-7-Querung geradlinig unterhalb des Containerterminals Altenwerder (CTA) zu den Kattwykbrücken über die Süder­elbe weiter zur A 1 verlaufen wäre – deutlich kürzer, dadurch erheblich billiger, vor allem aber durch Vermeidung jeder Moorquerung ausnehmend klimafreundlich. Nur hatten die Planer diese Variante aus Rücksicht auf den CTA verworfen: Sie hätte nämlich dessen eventuelle Erweiterung unmöglich gemacht.

Dazu muss man wissen, dass Hamburg noch immer von Rekordumschlägen im Hafen träumt: Der bei A- 26-Ost-Planungsbeginn noch geltende Hafenentwicklungsplan schwärmte von 25 Millionen Standardcontainereinheiten (TEU) Jahresumschlag im Jahre 2025. Tatsächlich waren es 2024 knapp acht Millionen TEU, unter günstigen Umständen könnten es in diesem Jahr vielleicht neun werden. Allerdings sind die Langzeiterwartungen inzwischen deutlich geschrumpft, nur wurden die Autobahnplanungen dieser veränderten Lage nie angepasst.

Eben dies hat das BVerwG jetzt aufgegriffen: Die geplante Südschleife sei »unter Klimaschutzgesichtspunkten defizitär«, nehme sie doch knapp 19 Hektar hochwertiger Böden, überwiegend Niedermoor, in Anspruch. Mögliche Alternativen wie die Variante Süd 2 nicht gewissenhaft geprüft zu haben verstoße gegen Vorschriften des Bundesklimaschutzgesetzes. Sowohl BUND als auch Nabu zeigen sich erfreut über diese Wertung. Siegert: »Das Gericht hat dem sorglosen Umgang mit Mooren und Klimarisiken eine klare Absage erteilt. Für Natur und Steuerzahler ist das ein großer Erfolg.«

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