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Aus: Ausgabe vom 04.10.2025, Seite 5 / Inland

Mieterverein kritisiert BGH-Urteil zu Eigenbedarf

Berlin. Der Berliner Mieterverein (BMV) hat ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Eigenbedarfskündigung am Donnerstag scharf kritisiert. Die Kammer hatte entschieden, dass eine Eigenbedarfskündigung bei Verkaufsabsicht der eigenen Wohnung im selben Haus zulässig sein kann. Wer Mieter aus der Wohnung werfe, um dort unterzukommen, »weil er die eigene Wohnung gewinnbringend verkaufen will, handelt schlicht unsozial«, sagte BMV-Geschäftsführer Sebastian Bartels. Das dürfe kein berechtigtes Interesse für eine Kündigung begründen. Eine Gesetzesreform bei der Eigenbedarfskündigung sei demnach »überfällig«. (AFP/jW)

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