Zum Inhalt der Seite

Ludwigshafen: AfD-Beschwerde gescheitert

Karlsruhe. Die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Der Wahlausschuss hatte Pauls Kandidatur wegen Zweifeln an seiner »Verfassungstreue« abgelehnt. Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und OVG Rheinland-Pfalz bestätigten dies. Paul hatte auch zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der Karlsruher Beschluss ist unanfechtbar, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz steht noch aus. (dpa/jW)

junge Welt

Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.

Bezahlmethoden:

Mit Absenden erklärst du dich mit der DSGVO-konformen Datenverarbeitung einverstanden

Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2025, Seite 4, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen
Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!