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Ludwigshafen: AfD-Beschwerde gescheitert

Karlsruhe. Die Verfassungsbeschwerde des AfD-Politikers Joachim Paul gegen seinen Ausschluss von der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht nahm sie nicht zur Entscheidung an und erklärte sie für unzulässig. Der Wahlausschuss hatte Pauls Kandidatur wegen Zweifeln an seiner »Verfassungstreue« abgelehnt. Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße und OVG Rheinland-Pfalz bestätigten dies. Paul hatte auch zwei Verfassungsbeschwerden eingereicht. Der Karlsruher Beschluss ist unanfechtbar, die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz steht noch aus. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 18.09.2025, Seite 4, Inland

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