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Aus: Ausgabe vom 08.09.2025, Seite 1 / Inland

Grenze zur Bemessung von Sozialbeiträgen soll steigen

Berlin. Ab kommenden Jahr könnten Bestverdiener mehr Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung ab 2026 zu erhöhen. Diese bestimmt die Obergrenze der prozentualen Erhebung von Sozialbeiträgen. Verschiedenen Berichten zufolge soll etwa die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro (also knapp 3.500 Euro mehr als ein BRD-Durchschnittsgehalt) ab Januar auf 8.450 Euro steigen. Die »Wirtschaftsweise« Monika Grimm nannte die Anpassung gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag »keine Überraschung«. Es handelt sich dabei auch um ein jährliches Prozedere: Die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung lag im vergangenen Jahr noch bei einem Bruttoeinkommen von 7.550 Euro. (Reuters/jW)

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