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Aus: Ausgabe vom 08.09.2025, Seite 5 / Inland
Sozialversicherung

Höhere Einkommen stärker beteiligen

Geschrei der Kapitalseite: Arbeitsministerium will Berechnungsgrenze von Bruttoeinkommen erhöhen
Von David Maiwald
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Solidarisch ist da nix: Eine Bürgerversicherung würde alle Einkommmen gleichermaßen in die Pflicht nehmen

Für manche ist das schon Reichensteuer: Das Bundesarbeitsministerium will höhere Einkommen zur Bemessung der Sozialbeiträge heranziehen. Ein am Freitag von Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) zur Abstimmung an die anderen Ministerien versendeter Entwurf sieht die jährliche Anpassung des höchsten Bruttoeinkommens vor, das noch zur Bemessung der Sozialbeiträge angewendet wird. Darüber liegende Einkommen entrichten Sozialbeiträge dann nach diesem Höchstsatz. Bas’ Entwurf, über den am Wochenende etwa Politico und der Spiegel berichteten, sieht demnach eine Erhöhung der Bemessungsgrenzen für Renten- und Krankenversicherung um jeweils 300 bzw. 400 Euro vor.

So soll die Grenze bei der Rentenversicherung ab Januar um 400 Euro steigen. Derzeit gilt sie bis zu einem Bruttoeinkommen von 8.050 Euro, ab 2026 soll sie bis zu einem Einkommen von 8.450 Euro gelten. Bedeutet: Der Rentenversicherungsbeitrag (18,6 Prozent vom Bruttoeinkommen) steigt von aktuell maximal 1.497,30 Euro um 74 Euro und 40 Cent auf dann 1.571,70 Euro. Die Beitragsbemessung bei der gesetzlichen Krankenversicherung steigt demnach von nun 5.512,50 Euro um 300 Euro auf denn 5.812,50 Euro.

Wer über ein monatliches Bruttoeinkommen ab 5.813 Euro verfügt und in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist (keinesfalls selbstverständlich), für den wird dem Entwurf nach ein monatlicher Maximalbeitrag von 848,62 Euro an die Krankenkasse fällig. Die Versicherungspflichtgrenze steigt dementsprechend ebenfalls um 300 Euro, also von aktuell 6.150 Euro monatlichem Brutto auf dann 6.450 Euro.

Um die Beitragsbemessungsgrenzen festzulegen, zieht das Arbeitsministerium die Entwicklung der Löhne und Gehälter heran. Im vergangenen Jahr lag diese zur Krankenversicherung bei monatlich 5.175 Euro brutto, für die Rentenversicherung bei 7.550 Euro.

In Zeiten verschärften Klassenkampfes von oben ist Geschrei der Kapitalseite zu erwarten, sobald es um irgendeine Abgabe bei hohen Einkommen geht. So fantasierte der Springer-Boulevard am Sonntag von »Bas’ Kostenhammer« und ließ den Chef des Steuerzahlerbunds, Reiner Holznagel, irgend etwas mit »Bullshit« sagen. Zur Erinnerung: Das Statistische Bundesamt zählte Einkommen ab einem Monatsbrutto von 5.500 Euro im Jahr 2024 zu den 30 Prozent der Bestverdiener hierzulande. Das liegt auch im kommenden Jahr noch unter der Bemessungsgrenze.

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