-
08.09.2025
- → Inland
Grenze zur Bemessung von Sozialbeiträgen soll steigen
Berlin. Ab kommenden Jahr könnten Bestverdiener mehr Beiträge zur Sozialversicherung zahlen müssen. Ein Entwurf des Bundesarbeitsministeriums sieht vor, die Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung ab 2026 zu erhöhen. Diese bestimmt die Obergrenze der prozentualen Erhebung von Sozialbeiträgen. Verschiedenen Berichten zufolge soll etwa die Beitragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung von derzeit 8.050 Euro (also knapp 3.500 Euro mehr als ein BRD-Durchschnittsgehalt) ab Januar auf 8.450 Euro steigen. Die »Wirtschaftsweise« Monika Grimm nannte die Anpassung gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters am Sonntag »keine Überraschung«. Es handelt sich dabei auch um ein jährliches Prozedere: Die Beitragsbemessungsgrenze zur Rentenversicherung lag im vergangenen Jahr noch bei einem Bruttoeinkommen von 7.550 Euro. (Reuters/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!