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Aus: Ausgabe vom 04.09.2025, Seite 7 / Ausland

EU-Gericht weist Klage gegen Datenaustausch ab

Brüssel. Das Datentransferabkommen zwischen der EU und den USA ist nach einer Entscheidung des Gerichts der Europäischen Union rechtens. Das Gericht wies am Mittwoch eine Klage ab, die auf eine Annullierung des Abkommens abzielte. Die Vereinigten Staaten hätten zum Zeitpunkt der Übereinkunft ausreichenden Schutz personenbezogener Daten zugesagt, hieß es. In dem Verfahren ging es um eine Klage des französischen Abgeordneten Philippe Latombe gegen das sogenannte »Data Privacy Framework«. Dieses ist die rechtliche Grundlage für die Übermittlung personenbezogener Daten von Europa in die USA. Latombe hatte in seiner im September 2023 eingereichten Klage argumentiert, dass die Daten von EU-Bürgern in den USA nicht ausreichend vor dem Zugriff von Geheimdiensten geschützt seien. Die Garantien in den USA hinsichtlich der Sicherheit der verarbeiteten Daten seien nur mangelhaft, hatte er erklärt. Gegen die Entscheidung des Gerichts kann innerhalb von zwei Monaten und zehn Tagen nach ihrer Zustellung Berufung vor dem EuGH eingereicht werden. (dpa/jW)

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