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Haft nicht angetreten: Fahndung nach Liebich

Halle/Saale. Marla Svenja Liebich, 2023 als Neonaziaktivist Sven Liebich vom Amtsgericht Halle wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, wird nach dem Nichterscheinen zum Haftantritt mit Haftbefehl gesucht. Liebich sollte bis Freitag abend die Haft im Frauengefängnis in Chemnitz antreten. Die Staatsanwaltschaft Halle hat nach dem Verstreichen des Termins einen Vollstreckungshaftbefehl erlassen. Auf dem X-Account von Liebich wurde am Wochenende weiter im Stundentakt gepostet. Dort hieß es unter anderem, Liebich sei in Russland, wolle aber Asyl in den USA beantragen. Die rechte Szene feiert Liebich in sozialen Medien für die Aktion. Liebich hatte nach seiner Verurteilung auf der Grundlage des 2024 in Kraft getretenen Selbstbestimmungsgesetzes die Änderung seines amtlichen Geschlechtseintrages und seines Vornamens veranlasst. Dadurch waren die Behörden gezwungen, Liebich zum Haftantritt in einem Frauengefängnis aufzufordern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) warf Liebich jüngst einen »Missbrauch« der neuen Regelungen vor. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.09.2025, Seite 4, Inland

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