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15.08.20251 Leserbrief
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Cum-Ex: Beschwerde von Warburg-Bank abgelehnt
München/Hamburg. Im Streit um Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe hat die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg-Bank eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof in München wies am Donnerstag eine Beschwerde der Warburg-Gruppe als unbegründet zurück, dass eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg von November 2023 nicht zur Revision zugelassen wurde. Die Richter hatten darin Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt. Durch die Cum-Ex-Geschäfte entstand dem deutschen Staat ein Milliardenschaden. (dpa/jW)
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Reinhard Hopp aus Berlin 14. Aug. 2025 um 20:50 UhrNicht nur kriminell, sondern auch noch dreist! Aber das hat hierzulande ja eine lange Tradition. Jetzt, da er nicht mehr Bundeskanzler ist, könnte man seine parlamentarische Immunität doch endlich mal aufheben und ihm per Beugehaft wieder zu seinem verlorenen Gedächtnis verhelfen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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