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Cum-Ex: Beschwerde von Warburg-Bank abgelehnt

München/Hamburg. Im Streit um Steuerrückforderungen in dreistelliger Millionenhöhe hat die in den Cum-Ex-Skandal verstrickte Warburg-Bank eine juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof in München wies am Donnerstag eine Beschwerde der Warburg-Gruppe als unbegründet zurück, dass eine Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg von November 2023 nicht zur Revision zugelassen wurde. Die Richter hatten darin Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt. Durch die Cum-Ex-Geschäfte entstand dem deutschen Staat ein Milliardenschaden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 15.08.2025, Seite 2, Inland

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  • Reinhard Hopp aus Berlin 14. Aug. 2025 um 20:50 Uhr
    Nicht nur kriminell, sondern auch noch dreist! Aber das hat hierzulande ja eine lange Tradition. Jetzt, da er nicht mehr Bundeskanzler ist, könnte man seine parlamentarische Immunität doch endlich mal aufheben und ihm per Beugehaft wieder zu seinem verlorenen Gedächtnis verhelfen.