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Jobcenter darf Zuschüsse zurückfordern
Celle. Jobcenter dürfen zuviel gezahlte Heizkostenzuschüsse bei zunächst vorläufiger Bewilligung zurückfordern. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle nach Angaben vom Dienstag in einem Rechtsstreit zwischen einer Frau aus dem Landkreis Lüneburg und dem Jobcenter entschieden. Vorläufige Bewilligungen fielen nicht unter Vertrauensschutz. Leistungsbezieher seien nicht von der Pflicht befreit, die Plausibilität zu prüfen. Im dem Fall hatte das Jobcenter den Heizkostenzuschuss für die Frau in Höhe von 480 Euro aufgrund eines Irrtums nicht einmalig, sondern monatlich gezahlt. Dadurch erhielt sie 3.600 Euro zuviel. (AFP/jW)
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