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04.08.2025, 19:28:42 / Ausland

Einstimmig: Israelisches Parlament setzt Generalstaatsanwältin ab

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Unrühmliche Premiere: Mit Netanjahu ist erstmals ein israelischer Regierungschef in einem Strafrechtsprozess angeklagt (Tel Aviv, 10.12.2024)

Westjerusalem. Israels ultrarechte Regierung hat bei einer Sitzung am Montag für die Absetzung von Generalstaatsanwältin Gali Baharav-Miara gestimmt. Die Entscheidung fiel einstimmig, Ministerpräsident Benjamin Netanjahu nahm an der Abstimmung nicht teil, wie es in Medienberichten hieß. Zur Begründung wurde mangelndes Vertrauen genannt. Die konservative Tageszeitung Jerusalem Post kommentierte dagegen: »Eine neue Phase in den Bemühungen der Regierung, sich von ihrer Meinung nach politisch motivierten rechtlichen Beschränkungen zu befreien.«

Die Generalstaatsanwältin hat unter anderem die Aufgabe, Regierungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Die Gegnerschaft Netanajahus zog sie unter anderem damit auf sich, dass sie die legale Grundlage dafür bestritt, dass der Ministerpräsident mit David Zini einen ihm genehmen Chef des Inlandsgeheimdienstes Schin Bet ernannte. Ihrer Ansicht nach stand der Regierungschef bei dieser Entscheidung in einem Interessenkonflikt, weil der Schin Bet in einem Korruptionsverfahren gegen ihn ermittelt. Baharav-Miara sieht sich im Dienst ihrer Position und hat erklärt, dass die Vorwürfe über »Hexenjagden« als Versuche von Politikern dienten, sich einer berechtigten Strafverfolgung zu entziehen.

Israels Premier muss sich in drei Fällen vor Gericht verantworten: Angeklagt ist er wegen Betrugs, Untreue und der Annahme von Bestechungsgeldern. Am 26. Juni mischte sich Netanjahus engster Verbündeter, US-Präsident Donald Trump, ein und forderte die Einstellung des Verfahrens, oder »dass einem großen Helden«, der so viel für den Staat getan habe »eine Begnadigung gewährt werden sollte«. Das Bezirksgericht Jerusalem ließ sich davon jedoch nicht beirren und lehnte am Folgetag Netanjahus Antrag auf Verschiebung der Zeugenaussagen ab. In der Begründung hieß es, dass der Antrag »keine detaillierte Grundlage oder Begründung enthält, die eine Absage der Beweisaufnahme rechtfertigen könnte«.

In Israel wird erwartet, dass das Oberste Gericht den Regierungsbeschluss aufhebt. Bereits zuvor hatte das Höchstgericht befunden, dass die Absetzung Baharav-Galis keine Gültigkeit habe, solange das Oberste Gericht nicht selbst über den diesbezüglichen Regierungsbeschluss urteilt. (dpa/jW)

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