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23.07.2025
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Hinweis
Im am Sonnabend, dem 19. Juli, veröffentlichten Artikel »Recht im Unrecht« über einen Prozess gegen jW-Autor Jakob Reimann hieß es, die Verhandlung am Landgericht Berlin II am vergangenen Freitag sei von Richterin Kloska geleitet worden. Der Name der Richterin ist aber Hurek. Wir bitten den Fehler zu entschuldigen. (jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
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