Aus: Ausgabe vom 15.07.2025, Seite 10 / Feuilleton
Justiz
Vier Jahre
Das Landgericht München I hat den Starkoch Alfons Schuhbeck unter anderem wegen Insolvenzverschleppung und Betrugs verurteilt. Es verhängte eine Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten. In die Strafe eingerechnet ist seine frühere Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, deren Vollzug derzeit aus Gesundheitsgründen ausgesetzt ist. (dpa/jW)
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