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Univerträge: Karlsruhe kippt Regel zu Entfristung

Karlsruhe. Eine Regelung des Berliner Hochschulgesetzes zu unbefristeten Stellen ist verfassungswidrig und nichtig. Sie greife in das Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Die Humboldt-Universität hatte mit einer Verfassungsbeschwerde Erfolg. Die Regelung sieht vor, dass Postdoktoranden auf Qualifikationsstellen nach dem Ende des befristeten Vertrags eine unbefristete Stelle angeboten werden muss, wenn sie ihre Ziele erreichten. An Hochschulen sind befristete Arbeitsverträge mittlerweile der Normalfall. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 12.07.2025, Seite 5, Inland

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