EGMR weist Antrag Le Pens ab
Strasbourg. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat den Antrag der französischen Rechtspolitikerin Marine Le Pen gegen ihren Ausschluss von Wahlen abgewiesen. In dem Fall liege keine unmittelbare Gefahr »einer nicht wiedergutzumachenden Beeinträchtigung« der Menschenrechte vor, begründete das Gericht in Strasbourg am Mittwoch seine Entscheidung. Le Pen hatte einen Eilantrag vor dem Gericht gestellt. Sie war Ende März von einem Gericht in Paris wegen veruntreuter EU-Gelder zu einer sofort geltenden fünfjährigen Nichtwählbarkeit sowie zu vier Jahren Haft verurteilt worden. (AFP/jW)
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