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Aus: Ausgabe vom 04.06.2025, Seite 7 / Ausland

EuGH-Urteil bekräftigt Rechte Geflüchteter

Luxemburg. Asylsuchende, die mit minderjährigen Schutzbefohlenen in die Europäische Union einreisen, dürfen nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt werden. Das EU-Recht stehe an dieser Stelle über anderslautenden nationalen Regelungen, teilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Im vorliegenden Fall war im August 2019 eine Frau mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna in Italien geflogen. Eine strafrechtliche Verfolgung würde einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und in die Grundrechte des Kinds darstellen, so das Gericht. (AFP/jW)

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