EuGH-Urteil bekräftigt Rechte Geflüchteter
Luxemburg. Asylsuchende, die mit minderjährigen Schutzbefohlenen in die Europäische Union einreisen, dürfen nicht wegen Beihilfe zur unerlaubten Einreise belangt werden. Das EU-Recht stehe an dieser Stelle über anderslautenden nationalen Regelungen, teilte der Europäische Gerichtshof in Luxemburg in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil mit. Im vorliegenden Fall war im August 2019 eine Frau mit ihrer Tochter und ihrer Nichte nach Bologna in Italien geflogen. Eine strafrechtliche Verfolgung würde einen schweren Eingriff in das Grundrecht auf Achtung des Familienlebens und in die Grundrechte des Kinds darstellen, so das Gericht. (AFP/jW)
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