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Mutterschutz auch bei Fehlgeburt

Berlin. Frauen, die ab der 13. Schwangerschaftswoche eine Fehlgeburt erleiden, haben ab sofort Anspruch auf Mutterschutz. Die entsprechende Gesetzesänderung trat in der Nacht zum 1. Juni in Kraft. Damit erhalten die Betroffenen bei einer Fehlgeburt ab dem vierten Schwangerschaftsmonat erstmals eine gesetzlich garantierte Regenerationszeit, um sich von der körperlichen und seelischen Belastung zu erholen.

Kurz vor der Bundestagswahl hatte die »rot-grüne« Minderheitsregierung einem entsprechenden Gesetzentwurf der Union zur Neuregelung der Mutterschutzleistungen zugestimmt. Bei Fehlgeburten gab es bislang keinen Anspruch auf Mutterschutz. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 02.06.2025, Seite 5, Inland

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