-
17.05.2025
- → Inland
Google verliert Prozess um Datenschutz
Berlin. Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin seinen Nutzern bei der Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste deren Daten verarbeiten. Die Zivilkammer gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Sie hatten bemängelt, dass weder die »Expresspersonalisierung« noch die alternative »manuelle Personalisierung« den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprachen. Das Urteil gegen die Google Ireland Ltd. wurde bereits am 25. März 2025 gefällt und am Freitag veröffentlicht. Der Konzern hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. (dpa/jW)
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!
