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Google verliert Prozess um Datenschutz
Berlin. Google muss nach einem Urteil des Landgerichts Berlin seinen Nutzern bei der Kontoregistrierung offenlegen, welche seiner mehr als 70 Dienste deren Daten verarbeiten. Die Zivilkammer gab damit einer Klage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen statt. Sie hatten bemängelt, dass weder die »Expresspersonalisierung« noch die alternative »manuelle Personalisierung« den gesetzlichen Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) entsprachen. Das Urteil gegen die Google Ireland Ltd. wurde bereits am 25. März 2025 gefällt und am Freitag veröffentlicht. Der Konzern hat dagegen Rechtsmittel eingelegt. (dpa/jW)
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