Dobrindt: Asylsuchende können an Grenzen zurückgewiesen werden

Berlin. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) hat am Abend bestätigt, dass Zurückweisungen von Migranten an deutschen Grenzen fortan auch im Falle von geäußerten Asylgesuchen möglich sein sollen. Eine gegenteilige mündliche Weisung aus dem Jahr 2015 habe er zurückgenommen, sagte Dobrindt in Berlin. Ziel sei es, die »illegale Migration« Schritt für Schritt weiter zurückzudrängen. Die Zahlen seien immer noch zu hoch. »Es geht in dieser Frage um Klarheit, Konsequenz und Kontrolle«, so der Minister.
Seit der Anordnung von stationären Kontrollen an allen Landgrenzen im vergangenen September wurden laut Bundespolizeipräsident Dieter Romann rund 34.000 unerlaubte Einreisen festgestellt; in etwa 23.000 dieser Fälle seien Menschen zurückgewiesen oder »zurückgeschoben« worden.
Laut Dobrindt soll nicht jeder Asylsuchende, den die Bundespolizei an der Grenze antrifft, zurückgewiesen werden. Allerdings solle allein die Tatsache, dass jemand ein Asylgesuch äußert, künftig nicht mehr automatisch eine Zurückweisung verhindern. Man strebe eine Balance zwischen »Humanität und Ordnung« an, sagt der Minister. Schwangere, Kinder und andere Angehörige vulnerabler Gruppen würden nicht zurückgewiesen, sagte Dobrindt. Ihm gehe es um ein »Signal in die Welt und nach Europa«, dass sich »die Politik in Deutschland geändert hat«. (dpa/Reuters/jW)
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