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AfD-Prozess: Urteil am 13. Mai

Münster. Das Oberverwaltungsgericht in NRW wird im Berufungsverfahren im Rechtsstreit zwischen der AfD und dem Bundesamt für Verfassungsschutz bereits am Montag ein Urteil verkünden. Das teilte der Vorsitzende Richter, Gerald Buck, zum Abschluss der mündlichen Verhandlung am Dienstag in Münster mit. Ursprünglich waren Termine bis in den Juli angesetzt. Die AfD wehrt sich dagegen, dass der Geheimdienst die gesamte Partei als »rechtsextremistischen Verdachtsfall« führt. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 08.05.2024, Seite 4, Inland

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