Prozess gegen Höcke begonnen
Von Marc BebenrothDer Thüringer AfD-Landes- und Fraktionsvorsitzende soll gewusst haben, dass es sich um eine strafbewehrte Nazilosung handelt: Am Donnerstag hat in Sachsen-Anhalt am Landgericht in Halle (Saale) der erste Prozess gegen Björn Höcke wegen des Gebrauchs der Parole der »Sturmabteilung« (SA) der NSDAP begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft Höcke das Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen vor. Er soll Ende Mai 2021 in Merseburg bei einer Wahlkampfveranstaltung am Ende seiner Rede vor rund 250 Anhängern »Alles für unsere Heimat, alles für Sachsen-Anhalt, alles für Deutschland« gesagt haben.
Vor Beginn der Verhandlung hatten sich laut Polizeiangaben bis zu 570 Menschen für eine Kundgebung gegen Höcke vor dem Gerichtsgebäude versammelt. Sie trugen Transparente, auf denen »AfD stoppen« oder »Björn Höcke ist ein Nazi« zu lesen war. Aufgerufen hatten unter anderem das liberale Bündnis »Halle gegen rechts« und die Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes – Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten.
Voraussetzung dafür, um nach Paragraph 86 a Absatz 1 des Strafgesetzbuches bestraft zu werden, sei, dass der Beschuldigte »das Wesen des von ihm verwendeten Kennzeichens kennt oder billigend in Kauf nimmt«, wie der frühere Vorsitzende Richter am Bundesgerichtshof Thomas Fischer in einer im September 2023 veröffentlichten Kolumne für Legal Tribune Online erklärt hatte. Fischer zufolge habe nun das Gericht zu entscheiden, ob die Behauptung des hessischen Oberstudienrats für Geschichte glaubhaft ist, dass ihm die Bedeutung der Parole »Alles für Deutschland« nicht bekannt gewesen sei.
Der Rechtsaußenpolitiker hatte den Vorwurf des Vorsatzes zuvor bestritten. Am Donnerstag selbst machte Höcke von seinem Recht Gebrauch, die Aussage zu verweigern. Aber für den nächsten Verhandlungstag am kommenden Dienstag stellten seine Verteidiger eine Aussage in Aussicht. Höcke sei »grundsätzlich« zu einer Einlassung bereit, sagte Anwalt Philip Müller.
Wie der MDR berichtete, verzögerte die große Zahl an Prozessbeobachtern und Medienvertretern den Beginn der Verhandlung, die dann wegen mehrerer Anträge der Verteidigung unterbrochen wurde. So forderten sie unter anderem, dass aufgrund der »historischen Relevanz« des Verfahrens eine Tonaufzeichnung angefertigt wird. Das lehnte die Kammer ab, die zudem erklärte, dass ein faires Verfahren auch ohne Mitschnitt gewährleistet sei.
Eine zweite Anklage gegen Höcke wegen Verwendung der SA-Parole bei einer AfD-Veranstaltung im thüringischen Gera war unmittelbar vor Prozessbeginn abgetrennt worden, weil die Verteidigung kurzfristig gewechselt habe und keine Gelegenheit hatte, in die Akten zum Fall in Gera Einsicht zu nehmen, wie eine Gerichtssprecherin erklärte. Im Falle einer Verurteilung drohen Höcke bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Ab sechs Monaten Freiheitsstrafe könnte das Landgericht ihm die Amtsfähigkeit und das aktive sowie passive Wahlrecht absprechen.
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Leserbrief von Ronald Prang aus Berlin (18. April 2024 um 20:39 Uhr)Es ist gut, die Denkweise von Bernd Höcke öffentlich zu machen. Dass man ihn, ohne sich einer Beleidigung strafbar zu machen, einen Faschisten nennen darf, beweist, dass seine politische Einstufung bereits durch die Justiz festgestellt wurde. Wer jetzt allerdings glaubt, dass er für seine strafbare Äußerung mit einer Haft- oder Bewährungsstrafe belangt wird, der muss ganz tief schlafen. Höcke stellt das System des Kapitalismus nicht in Frage und damit nutzt er nur die »Freiheit«, die heute auch jeder Ex-DDR-Bürger hat. Strafbar wird das erst dann, wenn man das System in Frage stellt, und das tut Herr Höcke nicht. Deshalb haben auch Bundeswehr und Polizei in Deutschland kein Extremismusproblem, denn ein Linker geht da nicht freiwillig hin. Die rechten Vereinigungen innerhalb der Polizei und der BW sind nur »Einzelfälle«. Rechte Mörder sind Einzeltäter ohne Unterstützer, als Linker friedlich auf eine Demo zu gehen, wird in der Regel härter bestraft als ein rechter Angriff auf Demokraten. Die deutsche Justiz war und ist auf dem rechten Auge blind und rechte Juristen Teil des Systems.
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