-
30.03.2024
- → Inland
Bundestagsexperten: Truppen in Ukraine wären zulässig
Berlin. Der Einsatz von Bodentruppen durch einen NATO-Mitgliedstaat in der Ukraine würde nicht automatisch alle anderen NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem unveröffentlichten »Sachstand« laut dpa am Freitag. Bedingung sei, dass ein NATO-Staat »unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen NATO-Operation und außerhalb militärischer NATO-Kommandostrukturen« agiert. Würden jene Truppen dann »im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert«, so stelle dies »keinen Fall von Art. 5 NATO-Vertrag« dar. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!