Zum Inhalt der Seite

Bundestagsexperten: Truppen in Ukraine wären zulässig

Berlin. Der Einsatz von Bodentruppen durch einen NATO-Mitgliedstaat in der Ukraine würde nicht automatisch alle anderen NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem unveröffentlichten »Sachstand« laut dpa am Freitag. Bedingung sei, dass ein NATO-Staat »unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen NATO-Operation und außerhalb militärischer NATO-Kommandostrukturen« agiert. Würden jene Truppen dann »im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert«, so stelle dies »keinen Fall von Art. 5 NATO-Vertrag« dar. (dpa/jW)

→ Sie können uns auch mit einer Spende unterstützen
Erschienen in der Ausgabe vom 30.03.2024, Seite 2, Inland

Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?

→ Teilen und weiterempfehlen