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Bundestagsexperten: Truppen in Ukraine wären zulässig

Berlin. Der Einsatz von Bodentruppen durch einen NATO-Mitgliedstaat in der Ukraine würde nicht automatisch alle anderen NATO-Staaten zu Konfliktparteien machen. Zu diesem Schluss kommen die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages in einem unveröffentlichten »Sachstand« laut dpa am Freitag. Bedingung sei, dass ein NATO-Staat »unilateral – also nicht im Rahmen einer vorher beschlossenen NATO-Operation und außerhalb militärischer NATO-Kommandostrukturen« agiert. Würden jene Truppen dann »im Zuge des Gefechts im Konfliktgebiet attackiert«, so stelle dies »keinen Fall von Art. 5 NATO-Vertrag« dar. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.03.2024, Seite 2, Inland

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