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EU-Wahl: Klage gegen Sperrklausel gescheitert

Karlsruhe. Die Partei Die PARTEI ist beim Bundesverfassungsgericht mit ihren Anträgen gegen eine Sperrklausel bei EU-Parlamentswahlen erfolglos geblieben. Karlsruhe hat laut einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss einen Antrag der Partei und eine Verfassungsbeschwerde ihres Vorsitzenden als unzulässig verworfen. Die Anträge richteten sich gegen die deutsche Zustimmung zu dem EU-Vorhaben. Bundestag und Bundesrat haben den Weg für die Einführung einer Sperrklausel bereits freigemacht. Derzeit gibt es in Deutschland bei EU-Wahlen keine Sperrklausel. Tritt der EU-Beschluss in Kraft, ist Deutschland verpflichtet, eine Mindestschwelle von wenigstens zwei Prozent einzuführen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 01.03.2024, Seite 4, Inland

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