Verfahren gegen ehemaligen KSK-Kommandeur eingestellt
Tübingen. Das Landgericht Tübingen hat das Verfahren gegen einen früheren Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte (KSK) der Bundeswehr in Calw gegen eine Geldauflage von 8.000 Euro eingestellt. Das teilte die zuständige Kammer am Montag mit. Die Staatsanwaltschaft hatte dem Brigadegeneral Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren im Zusammenhang mit der KSK-»Munitionsaffäre« vorgeworfen. Bei der jährlichen Munitionsinventur für 2019 waren bei der »Elitetruppe« erhebliche Fehlbestände entdeckt worden. Kreitmayer hatte daraufhin entschieden, dass Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben konnten. (dpa/jW)
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Leserbrief von B. S. aus Ammerland (19. Februar 2024 um 22:37 Uhr)Tja … auf »Alte Kameraden in Politik, Militär und Justiz« ist bis heute Verlass. Näheres regelt ein Bundesgesetz!
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