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Ausschüsse: Karlsruhe verhandelt AfD-Klagen

Karlsruhe. Um die Vorsitze in mehreren Bundestagsausschüssen geht es am 20. März vor dem Bundesverfassungsgericht. Der zweite Senat in Karlsruhe verhandelt dann über zwei von der AfD-Fraktion angestrengte Verfahren, wie das Gericht am Dienstag ankündigte. Im November 2019 war der damalige Vorsitzende des Rechtsausschusses, Stephan Brandner (AfD), abgewählt worden. Nach der Bundestagswahl 2021 wurden außerdem drei AfD-Kandidaten nicht als Vorsitzende von Ausschüssen gewählt, nachdem zuvor im Ältestenrat noch vereinbart worden war, dass der Vorsitz an die AfD fällt. Daraufhin wandte sich die AfD-Fraktion mit einer Organklage an das Verfassungsgericht. Sie sieht ihre Rechte auf Gleichbehandlung und auf faire und loyale Anwendung der Geschäftsordnung des Bundestags sowie ihr Recht auf effektive Opposition verletzt. (AFP/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 14.02.2024, Seite 4, Inland

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