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Recht auf Ganztagsplatz in NRW kaum umsetzbar

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen kann dem Ziel eines Rechtsanspruches für Grundschulkinder auf einen Platz mit ganztägiger Betreuung ab 2026/27 wohl nicht flächendeckend entsprochen werden. Dies teilten die kommunalen Spitzenverbände von NRW per Stellungnahme für eine Anhörung im Landtag am Donnerstag mit. Gründe seien unter anderem der Fachkräftemangel in Sozial- und Erziehungsberufen, aber auch fehlende Vorgaben, wie der Rechtsanspruch realisiert werden solle. Das Land müsse kurzfristig eine »kommunalscharfe« Prognose über die Inanspruchnahme von Ganztagsplätzen erstellen lassen, forderten die Verbände. Dabei sei auch zu klären, ob Eltern die Betreuung per Abgabe finanzieren sollen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 20.10.2023, Seite 4, Inland

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