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Aktivistin nach Farbaktion freigesprochen
Berlin. Eine Klimaschutzaktivistin ist nach einer Farbaktion an einer Grundgesetz-Glasskulptur in der Nähe des Bundestages vom Vorwurf der gemeinschädlichen Sachbeschädigung freigesprochen worden. Durch die eingesetzte Flüssigkeit sei das Kunstwerk nicht beschädigt worden, begründete die Richterin am Dienstag; »ein Regenguss hätte alles weggespült«. Das Urteil des Amtsgerichts Tiergarten erging in einem sogenannten beschleunigten Verfahren und entsprach den Anträgen von Staatsanwältin und Verteidigerinnen. (dpa/jW)
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