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Lützerath: Klage vor Oberverwaltungsgericht

Münster. Nach einer Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Aachen zur Rechtmäßigkeit eines Aufenthaltsverbots in Lützerath ist jetzt das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Zug. Eine Beschwerde gegen die Entscheidung aus Aachen sei noch am Donnerstag abend am OVG in Münster eingegangen, sagte eine Sprecherin am Freitag gegenüber dpa. Das Verwaltungsgericht hatte am Donnerstag das vom Kreis Heinsberg verhängte Aufenthaltsverbot als »voraussichtlich rechtmäßig« eingestuft. Das Betreten von Lützerath könne nicht unter Berufung auf zivilen Ungehorsam infolge eines Klimanotstands gerechtfertigt werden. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 07.01.2023, Seite 2, Inland

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