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Aus: Ausgabe vom 01.08.2022, Seite 2 / Inland

Finanzministerium lehnt Übergewinnsteuer weiter ab

Berlin. Wissenschaftliche Berater von Finanzminister Christian Lindner raten »dringend« von einer Übergewinnsteuer ab. Sie würde zu »willkürlichen Belastungen und Verzerrungen« führen, heißt es in einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Beirats beim Finanzministerium, die dpa am Sonntag vorlag. Auch FDP-Chef Lindner lehnt eine Übergewinnsteuer ab, die von Teilen der Koalitionspartner SPD und Grünen gefordert wird. »Insbesondere für die Innovationskraft einer Ökonomie kann eine Übergewinnsteuer fatal sein«, heißt es in der Stellungnahme. Erst Ende vergangener Woche hatten mehrere europäische Energiekonzerne Rekordgewinne vermeldet. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Istvan Hidy aus Stuttgart (3. August 2022 um 11:29 Uhr)
    Wer von den Armen nimmt, dem wird nicht mangeln!
  • Leserbrief von hto aus Gemeinschaftseigentum (3. August 2022 um 11:06 Uhr)
    Vielleicht ist es noch nicht aufgefallen, das Grundgesetz ist nichts wert, die lobbyistischen Politiker können es nach ihrem Gutdünken verändern, siehe Waffenlieferungen in Krisengebiete, Herr Lewin. Neben dem Hinweis auf die Expertise ist der Hinweis auf den Bibelspruch auch daneben, denn von Zinsen und Steuern zahlen wird dort auch nicht viel gehalten, weil es einem Gemeinschaftseigentum »wie im Himmel all so auf Erden« extrem widersinnig entgegenwirkt.
  • Leserbrief von Klaus Jürgen Lewin aus Bremen (2. August 2022 um 12:32 Uhr)
    »Geben ist seliger denn nehmen«, sagt schon ein alter Bibelspruch. Eine Übergewinnsteuer wird bekanntlich erfolgreich in Europa und den USA praktiziert. Als ehemaliger Bremer Bevollmächtigter des Regionalverbandes Bremen im Bundesverband der Bilanzbuchhalter e. V. (BVBB), Bonn, und Mitglied im Redaktionsteam Bilanzbuchhalter (Herausgeber: BVBB, Bonn – heute C. H. Beck-Verlag, München), Fachzeitschrift für Führungskräfte im Finanz- und Rechnungswesen/Personalwesen sowie Controlling, wundert mich schon, dass Nochbundesfinanzminister und FDP-Bundesvorsitzender Christian Lindner solche Tatsachen nicht zur Kenntnis nehmen will. Die Rekordgewinne europäischer Energiekonzerne machen die Übergewinnsteuer auch im Sinne unserer Verfassung erforderlich. Letztlich ist der Staat grundgesetzlich verpflichtet, beispielsweise in der Grundsicherung und bei Arbeitslosigkeit (Hartz IV) die tatsächlichen Heizkosten für die Bürger/innen zu übernehmen. Insofern muss der Profiteur, der keine eigenständigen Leistungen erbracht hat, höher besteuert werden, um die zusätzlichen erheblichen Sozialkosten zu finanzieren.
    Im Fall des FDP-Bundesvorsitzenden und Nochbundesfinanzministers Christian Lindner kann man sich des Eindrucks von spätrömischer Dekadenz nicht entziehen. Wie der Porsche-Lindner-Skandal deutlich zeigt, hält sich Lindner weder an Absprachen der Ampelkoalitionspartner noch an die Verschwiegenheit während der Koalitionsverhandlungen noch an den Koalitionsvertrag. Hier darf an die »Möwenpick-Affäre« erinnert werden: Umsatzsteuererleichterungen für die Hotelbranche nach einer entsprechenden Spende an die FDP. Ergebnis: Erstmals seit 1949 flog die FDP verdienterweise aus dem Bundestag.
    Recht hat der Paritätische Gesamtverband, dass seitens der Bundesregierung ein weiteres Hilfspaket zum 1.1.2023 zu spät kommt. Es wird eine sofortige Reaktion angemahnt. Eine sofortige und unbürokratische Erhöhung der Grundsicherung um 200 Euro monatlich zur Sicherung des absoluten Existenzminimums scheint angemessen. Um auf die reale Not der Bürger/innen richtig zu reagieren, sollte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) endlich von seiner Richtlinienkompetenz Gebrauch machen. Denn die Preise reißen bereits jetzt große Löcher in die privaten Haushalte. Soziale und steuerliche Gerechtigkeit muss man »in der täglichen Praxis« vorleben und es darf nicht bei Wahlversprechen bleiben. Gerade wie unsere Gesellschaft mit den Leistungsschwächsten umgeht, sagt sehr viel über unsere Gesellschaft und die Politiker/innen aus.
    Im Rahmen seiner Richtlinienkompetenz sollte Scholz bei der Gelegenheit Lindner anweisen, sich rechtsstaatlich einwandfrei zu verhalten und das Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, dass Kapitalerträge mit dem persönlichen Einkommensteuersatz statt mit 25 Prozent mit bis zu 42 Prozent ab sofort zu versteuern sind, mittels eines Gesetzentwurfes kurzfristig der Bundesregierung und dem Bundestag vorzulegen. Dies führt bekanntlich zu erheblichen Mehreinnahmen für die entsprechenden Haushalte der nächsten Jahre. Fazit: Christian Lindner ist ein unseriöser Vertragspartner. Wer sich in seinem Ressort in »Arbeitsverweigerung« übt, der verstößt sehenden Auges gegen den geleisteten Amtseid! Und die Verfassung ist ihm auch nicht heilig (Grundgesetz).
    Vor der ersten rot-grünen Bundesregierung 1998 unter Gerhard Schröder (SPD) betrug der Höchstsatz übrigens 49 Prozent, zu dem »Einkommen aus Kapitalerträgen« besteuert wurden. Und in quälend langen 16 Regierungsjahren Helmut Kohls (CDU) wurde dieser Höchstsatz – mit der FDP! - niemals ermäßigt. Es besteht seitens Lindners keinerlei Grund, auf die Schuldenbremse zu verweisen, wenn er seinem Amtseid endlich nachkommen würde. 
    Bezüglich der Berliner Bundesregierung hat man aktuell den Eindruck, jeden Tag wird von einem Minister eine neue Sau durchs Dorf gescheucht. Und alles ohne Sinn und Verstand. Geschweige denn, dass an die Folgekosten beispielsweise bei den Kernkraftwerken gedacht wird. Will Lindner diese Kosten von seinem »Taschengeld« die nächsten Jahrhunderte bezahlen? Pleiten, Pech und Pannen werden diese Ampelkoalition bis zu den Neuwahlen weiter begleiten.