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Beschlagnahmung wegen Sanktionen

München. Die Staatsanwaltschaft München hat drei Wohnungen und ein Bankkonto eines Mitglieds der Staatsduma der Föderationsversammlung der Russischen Föderation beschlagnahmt. »Es handelt sich nach derzeitigem Kenntnisstand bundesweit um den ersten Fall, bei dem nicht nur Vermögenswerte aufgrund der Sanktionen ›eingefroren‹, sondern tatsächlich Immobilien beschlagnahmt wurden«, teilte Oberstaatsanwältin Anne Leiding am Montag in München mit. Auf dem Konto gingen derzeit monatliche Mietzahlungen von rund 3.500 Euro ein. Der Abgeordnete stehe seit dem 23. Februar auf der Liste der sanktionierten Personen. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 21.06.2022, Seite 4, Inland

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