-
20.02.2021
- → Inland
Klage von Geflüchtetem teils erfolgreich
Stuttgart. Die Klage eines Geflüchteten gegen das Land Baden-Württemberg wegen ungerechtfertigter Polizeigewalt (siehe jW vom Freitag) hatte teilweise Erfolg. So stellte das Verwaltungsgericht Stuttgart in einer Entscheidung am Freitag fest, dass die »Personenfeststellung, das Betreten und Durchsuchen des Zimmers des Klägers, das Durchsuchen und das Festsetzen des Klägers unter Anlegen von Einmalhandschließen« bei der Razzia in der Landeserstaufnahmeeinrichtung (LEA) in Ellwangen im Mai 2018 rechtswidrig gewesen sei. Die Klage des Mannes gegen die Maßnahmen bei seiner Abschiebung im Juni 2018 hatte dagegen keinen Erfolg. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa/jW)
Unabhängiger Journalismus braucht deine Unterstützung.
Wie hat Ihnen dieser Artikel gefallen?
Durchschnittliche Bewertung: 0,0
Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.
Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!