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AfD-Antrag gegen Abwahl von Brandner gescheitert

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat einen Eilantrag der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Abwahl ihres Abgeordneten Stephan Brandner vom Vorsitz des Rechtsausschusses abgelehnt. Der Vorgang werfe aber neue Fragen auf, die die Richter im eigentlichen Verfahren prüfen wollten, teilte das Gericht in Karlsruhe am Freitag mit. Die Abgeordneten anderer Parteien im Ausschuss hatten Brandner am 13. November mit ihrer Mehrheit abgesetzt, weil sie ihn für untragbar halten. Er selbst hatte einen Rücktritt ausgeschlossen. Seit seiner Absetzung wird der Ausschuss von seinem stellvertretenden Vorsitzenden Heribert Hirte (CDU) geleitet. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 30.05.2020, Seite 2, Inland

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