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Nach Fixierung: Patientin klagt erfolgreich

Karlsruhe. Wegen der rechtswidrigen Fixierung einer Patientin am Uniklinikum Kiel hätte die Staatsanwaltschaft weiter gegen zwei Ärzte und einen Pfleger ermitteln müssen. Die Sache sei nicht hinreichend aufgeklärt worden, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Klage eingereicht hatte die Patientin selbst. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 23.01.2020, Seite 4, Inland

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