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Modernisierung: BGH stärkt Mieterrechte

Karlsruhe. Wer zur Miete wohnt und sich nach Modernisierungsarbeiten am Haus die Wohnkosten nicht mehr leisten kann, darf vom Vermieter nicht einfach auf eine kleinere Wohnung verwiesen werden. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Es müssten alle Umstände des Einzelfalls berücksichtigt werden. Dabei komme es auch auf die Verwurzelung des Mieters in der Wohnung oder seine gesundheitliche Verfassung an. Das Gesetz schütze Mieter, die eine Erhöhung derart hart trifft, dass diese »auch unter Würdigung der berechtigten Interessen des Vermieters nicht zu rechtfertigen ist«, so das Gericht. Ein Hartz-IV-Bezieher aus Berlin, der allein in einer knapp 86 Quadratmeter großen Wohnung lebt, hat sich demnach zu Recht auf diese Härte berufen. Der fast 60jährige Mann ist 1962 mit seinen Eltern in die Wohnung gezogen und lebt seither dort. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 10.10.2019, Seite 1, Inland

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