Urteil zur AfD-Klage erst nach Landtagswahl
Weimar. Thüringens Verfassungsgericht entscheidet erst nach der Landtagswahl darüber, ob die öffentliche Einstufung der AfD als Prüffall des Verfassungsschutzes rechtswidrig war. Die AfD klagt gegen Landesinnenminister Georg Maier (SPD) und den Präsidenten des Landesverfassungsschutzes, Stephan Kramer, und wirft ihnen eine Verletzung ihrer Neutralitätspflicht vor. Der Vorsitzende Richter kündigte am Mittwoch in Weimar eine Entscheidung des höchsten Thüringer Gerichts für den 20. November an. Kramer und Maier hatten die AfD im vergangenen September zum »Prüffall« erklärt – eine Vorstufe zu einer möglichen Beobachtung wegen »extremistischer Tendenzen«. (dpa/jW)
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