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15.08.2019
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Bundesregierung will weiter zurückweisen
Berlin. Die Bundesregierung will auch nach einem Gerichtsentscheid zugunsten eines Afghanen weiter bestimmte Schutzsuchende an der Grenze zurückweisen lassen. Eine Sprecherin des Bundesinnenministeriums sagte am Mittwoch in Berlin, die Regierung gehe davon aus, dass eine entsprechende Verwaltungsvereinbarung mit Griechenland rechtmäßig sei. Das Münchner Verwaltungsgericht hatte in einem Eilbeschluss entschieden, dass Deutschland den Ende Mai von der Bundespolizei zurückgewiesenen Afghanen aus Griechenland zurückholen muss. (dpa/jW)
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Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jahrlichen Verfassungsschutzberichten erwahnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.
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