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Facebook muss Pseudonyme zulassen

Berlin. Facebook muss die Voreinstellungen für seine Dienste in Deutschland verändern und darf seine Anwender nicht länger zwingen, sich mit ihrem echten Namen anzumelden. Das folgt aus einem Urteil des Landgerichtes Berlin, das am Montag veröffentlicht wurde. Facebook war vom Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) verklagt worden. In dem Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, werden Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen für unzulässig erklärt. Die nötigen Einwilligungen zur Datennutzung, die sich das Unternehmen einhole, seien teilweise unwirksam, heißt es in dem Urteil. Facebook legte Berufung ein. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 13.02.2018, Seite 2, Inland

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