Leserbrief zum Artikel Fakten gegen Panikmache: Kleines Corona-Kompendium
vom 19.04.2020:
Drei Gesichter
Ein altes Sprichwort behauptet vom Arzt früherer Zeiten, er habe drei Gesichter: Im Alltagsleben sehe er wie ein Mensch, am Krankenbett wie ein Engel aus, doch habe er das Antlitz eines Teufels, wenn er sein Honorar verlange.
Um mich nicht dem Vorwurf der Voreingenommenheit auszusetzen, übergebe ich, soweit es das dritte Gesicht betrifft, das Wort den Ärzten selbst.
Die Anweisungen der Medizinschule von Salerno enthalten Verfügungen, wie sich der Arzt in Honorarangelegenheiten zu verhalten habe. Vor allem soll er sich prächtig kleiden und in der Öffentlichkeit hoch zu Ross zeigen, noch dazu auf einem prunkvoll gezäumten Paradepferd, denn vornehmes Auftreten berechtige ihn von vornherein zu höheren Ansprüchen. Vor dem Kranken soll er sich zuversichtlich zeigen, den Familienmitgliedern jedoch zu verstehen geben, es handle sich um einen schweren Fall. Dadurch kann er zwei Fliegen auf einen Schlag treffen. Wird der Kranke wieder gesund, darf er ein höheres Honorar fordern, stirbt er jedoch, so trägt er geringere Verantwortung.
Es kann vorkommen, dass der Arzt keinerlei Veranlassung zur Verordnung irgendeiner Arznei sieht. Auch in diesem Fall soll er jedoch irgendein Heilmittel auferlegen, damit der Kranke nicht auf den Gedanken komme, er wäre von selbst genesen.
Die wichtigste Regel: Verlange dein Geld, solange sich der Kranke noch unter Schmerzen windet! Was ist aber zu tun, wenn der Arzt diese Gelegenheit aus welchem Grunde immer versäumt hat und der Kranke nachträglich die Zahlung verweigert? Dann muss der Mann wieder krank gemacht werden. Dafür gibt es verschiedene Methoden. Die einfachste besteht darin, dem Patienten als Nachkur eine Diät zu verordnen und statt des Salzes Alaun in die Speisen mischen zu lassen. Der Kranke muss davon überzeugt werden, dass seine Gesundheit vom Arzt abhänge.
Die Lehre: Was bringt den Doktor um sein Brot? Weder die Gesundheit noch der Tod!
Um mich nicht dem Vorwurf der Voreingenommenheit auszusetzen, übergebe ich, soweit es das dritte Gesicht betrifft, das Wort den Ärzten selbst.
Die Anweisungen der Medizinschule von Salerno enthalten Verfügungen, wie sich der Arzt in Honorarangelegenheiten zu verhalten habe. Vor allem soll er sich prächtig kleiden und in der Öffentlichkeit hoch zu Ross zeigen, noch dazu auf einem prunkvoll gezäumten Paradepferd, denn vornehmes Auftreten berechtige ihn von vornherein zu höheren Ansprüchen. Vor dem Kranken soll er sich zuversichtlich zeigen, den Familienmitgliedern jedoch zu verstehen geben, es handle sich um einen schweren Fall. Dadurch kann er zwei Fliegen auf einen Schlag treffen. Wird der Kranke wieder gesund, darf er ein höheres Honorar fordern, stirbt er jedoch, so trägt er geringere Verantwortung.
Es kann vorkommen, dass der Arzt keinerlei Veranlassung zur Verordnung irgendeiner Arznei sieht. Auch in diesem Fall soll er jedoch irgendein Heilmittel auferlegen, damit der Kranke nicht auf den Gedanken komme, er wäre von selbst genesen.
Die wichtigste Regel: Verlange dein Geld, solange sich der Kranke noch unter Schmerzen windet! Was ist aber zu tun, wenn der Arzt diese Gelegenheit aus welchem Grunde immer versäumt hat und der Kranke nachträglich die Zahlung verweigert? Dann muss der Mann wieder krank gemacht werden. Dafür gibt es verschiedene Methoden. Die einfachste besteht darin, dem Patienten als Nachkur eine Diät zu verordnen und statt des Salzes Alaun in die Speisen mischen zu lassen. Der Kranke muss davon überzeugt werden, dass seine Gesundheit vom Arzt abhänge.
Die Lehre: Was bringt den Doktor um sein Brot? Weder die Gesundheit noch der Tod!