Kritik des DGB an Entlastungsprämie ist ein Eigentor
Die sogenannte Entlastungsprämie, die die Spitzen von CDU, CSU und SPD als einer der Maßnahmen zur Abfederung der gestiegenen Spritkosten vereinbart haben, sieht vor, dass Unternehmen ihren Beschäftigten im laufenden Jahr eine steuerfreie 1.000-Euro-Prämie auszahlen können. Daran hat der Deutsche Gewerkschaftsbund eine merkwürdige Kritik: Eine solche Prämie werde in der Regel bei Tarifverhandlungen vereinbart, hieß es Montag abend. Er fragte deshalb: Was ist mit Branchen, die gerade erst Tarifverhandlungen abgeschlossen haben? So argumentierte auch Konjunkturexperte Sebastian Dullien. Er rechne zwar damit, dass die Option in allen weiteren Tarifverhandlungen dieses Jahres auf dem Tisch liegt. »Das Problem ist, dass für viele Beschäftigte dieses Jahr gar keine Tarifverhandlungen mehr stattfinden«, sagte der der wissenschaftliche Direktor des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung.
Aber wer sagt, dass die Inflationsprämie nur in den regulären Tarifverhandlungen thematisiert werden muss? War es nicht vielleicht sogar ein Fehler, dass die Inflationsausgleichsprämien in den letzten Jahren immer Teil der Entgelttarifverhandlungen waren? Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung kritisierte immer wieder, dass Inflationsprämien mit Lohnerhöhungen verrechnet würden und eine nachhaltige Lohnerhöhung der Tabellenentgelte dadurch niedriger ausfallen kann.
DGB und IMK grübelten also über einen konstruktiven Vorschlag zur Güte und fanden diese Lösung: Laufzeitverlängerung. Wenn die Bundesregierung wolle, dass die Prämie wirkt und keinen Unmut schafft, so sollte sie die Möglichkeit schaffen, diese auch noch später auszuzahlen, sagte Wissenschafter Dullien. Und der gewerkschaftliche Dachverband stimmte ein: Eine Verlängerung des Bezugszeitraums wäre »sinnvoll, um angesichts verschiedener Laufzeiten von Tarifverträgen möglichst vielen Beschäftigten Zugang zu ermöglichen«. Dabei wären alternative Forderungen denkbar. Zum Beispiel die: 1.000 Euro dieses Jahr und 1.000 nächstes. Vor dem Hintergrund vermutlich weiter steigender Preise wäre das eine Mindestforderung.
Auch weil gerade ein mal in 50 Prozent der Betriebe bundesweit überhaupt Tarifverträge verhandelt werden, ist die Kritik des DGB geradezu ein Eigentor. Enzo Weber vom IAB etwa fürchtet mit Blick auf Erfahrungen mit der Inflationsausgleichsprämie in den Jahren 2022 bis 2024 eine soziale Schieflage: »Wer wenig verdient, wird auch wenig entlastet.« Insgesamt hätten damals 80 Prozent aller Beschäftigten eine Prämie erhalten. Aber im Gastgewerbe, wo allgemein eher wenig verdient wird, waren es nur 11,6 Prozent. Auch auf dem Bau, im Handel, in der Verkehrsbranche und in der Landwirtschaft seien wenige Prämien geflossen. Die volle Prämie von 3.000 Euro hätten dagegen 100 Prozent der Beschäftigten in der öffentlichen Verwaltung, bei der Sozialversicherung und in der Verteidigungsbranche erhalten - Bereiche, in denen ohnehin gut verdient wird. (sk)
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