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Gericht: Wahlabsage in Strausberg rechtswidrig

Strausberg. Die Absage der gesamten Bürgermeisterwahl im brandenburgischen Strausberg war rechtswidrig. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) am Dienstag entschieden. Damit hat sich Bürgermeisterkandidat Patrick Hübner (parteilos) in einem Eilverfahren erfolgreich gegen das Eingreifen des Landrats gewehrt. Der Beschluss kann vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg angefochten werden. Landrat Gernot Schmidt (SPD) hatte die Wahl vom 15. Februar wegen vermuteter Unregelmäßigkeiten bei der Briefwahl für ungültig erklärt. Im Fokus stand dabei auch das Postfach der Stadt für Wahlbriefe. Es befindet sich in einer Postfiliale, die Hübner gehört. (dpa/jW)

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2026, Seite 4, Inland

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