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Antimilitaristische Agitation

Keine Frage der Ehre

Mecklenburg-Vorpommern: Schweriner Gericht spricht zwei Männer im Prozess wegen Plakataktion gegen Veteranentag der Bundeswehr frei

Foto: indymedia
Im Rahmen der Protestaktion wurden auch Plakate an Haltestellen der Dresdner Verkehrsbetriebe angebracht (15.6.2025)

Es ist die vorherrschende Rechtsauffassung im Land, das sogenanntes Adbusting, also die satirische Verfremdung von Werbung, nicht strafbar ist, solange sie nicht mit Sachbeschädigung einhergeht. Die Staatsanwaltschaft Schwerin sah das anders, vermutete massenhafte Ehrverletzung – und kassierte die Niederlage noch am ersten Prozesstag. Das Schweriner Amtsgericht hat zwei Männer am Dienstag vom Vorwurf der Beleidigung aller aktiven Bundeswehr-Soldaten freigesprochen. Der Vorsitzende Richter urteilte, ein von ihnen im Juni 2025 an einer Straßenbahnhaltestelle in der Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns angebrachtes Plakat sei von der per Grundgesetz geschützten Meinungsfreiheit gedeckt. Bei der Abwägung mit einer Ehrverletzung der Soldaten wiege die Meinungsfreiheit schwerer. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Die 36 bzw. 74 Jahre alten Angeklagten hatten nach Auffassung des Gerichts ein Plakat aufgehängt, auf dem unter anderem »Abhängen mit Nazipreppern?«, »Braunes Heer« und »Nein zum Veteranentag« zu lesen war. »Naziprepper« und »Braunes Heer« könnten zwar als Beleidigung gewertet werden, erklärte das Gericht. Im konkreten Zusammenhang mit der Ablehnung des Veteranentags, der am 15. Juni 2025 erstmals begangen worden war, sei das Plakat aber als zulässige Meinungsäußerung zu sehen. Die Staatsanwaltschaft hatte wegen Beleidigung Geldstrafen in Höhe von 1.600 Euro beziehungsweise 400 Euro beantragt. Aus ihrer Sicht setzte das Plakat ohne sachlichen Hintergrund die Bundeswehr mit der Waffen-SS der Nazis gleich.

Mit der Etablierung des Veteranentags hatten Regierung und Bundeswehr im vergangenen Jahr die Militarisierung der Republik weiter vorangetrieben. Der Tag sollte als »Zeichen der Anerkennung« für ehemalige, aber auch aktive Soldaten der Bundeswehr dienen. Aus Protest wurden damals in 15 deutschen Städten Plakate aufgehängt, die optisch der Bundeswehrwerbung entsprachen: kantiges Flecktarnmuster mit Sprechblase im Zentrum. Statt PR für den Dienst an der Waffe waren darauf allerdings ablehnende Botschaften zu lesen wie »Befehl. Gehorsam. Schikane« oder »Deutscher Mix: Nazis, Patronen, Einzelfälle«.

Verantwortlich für das Adbusting zeichnet ein antimilitaristisches Aktionsnetzwerk, zu dem auch die Jugendorganisation der Deutschen Friedensgesellschaft – Vereinigte KriegsdienstgegnerInnen (DFG–VK) gehört. Kai Krieger, Sprecher des Netzwerks, hatte bereits vor Beginn des Prozesses die Staatsanwaltschaft kritisiert. Was diese für eine Beleidigung halte, sei »in Demokratien eigentlich eine selbstverständlich erlaubte Meinungsäußerung«, sagte Krieger der Tageszeitung vom Montag. Mit den Botschaften sei auf eine »Reihe rechter Skandale rund um die Bundeswehr und die Veteranenverbände« angespielt worden. So zielte die Bezeichnung »Nazipreppertag« laut Krieger auf »Verwicklungen des Reservistenverbandes Mecklenburg-Vorpommern in Nazipreppernetzwerke«.

Kritik an der Schweriner Staatsanwaltschaft kam am Dienstag noch vor Bekanntgabe des Urteils von Michel Noetzel, rechts- und innenpolitischer Sprecher der Linke-Fraktion im Landtag von Mecklenburg-Vorpommern. Die Adbusting-Plakate seien »im Tonfall nicht zimperlich«, erklärte er gegenüber junge Welt. Dass sie aber geeignet seien, einzelne Soldaten oder Veteranen zu beleidigen, wie die Staatsanwaltschaft meine, sei absurd.

»Eine systematische Trockenlegung dieses Sumpfes halte ich für dringlicher als die strafrechtliche Verfolgung von Antikriegsaktivisten«, betonte Michel Noetzel am Dienstag mit Blick auf faschistische Preppernetzwerke wie die »Nordkreuz«-Gruppe. Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1995 entschieden, dass der ursprünglich von Kurt Tucholsky stammende Satz »Soldaten sind Mörder« in dieser pauschalen Form keine Beleidigung, sondern eine erlaubte Meinungsäußerung darstellt.

junge Welt

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Erschienen in der Ausgabe vom 11.03.2026, Seite 4, Inland

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