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Aus: Ausgabe vom 09.03.2026, Seite 5 / Inland
Gesundheitspolitik

Kliniksterben per Gesetz

Koalitionsmehrheit im Bundestag für Novelle zur »Krankenhausreform« – Warnungen vor weiteren Standortschließungen
Von Oliver Rast
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Die automatischen Flügeltüren mit den großen Glasfronten sind nicht defekt, sie sind außer Betrieb – für immer. Denn: Das städtische Krankenhaus hat seine Pforten geschlossen. Mancherorts ist das so – und das Kliniksterben dürfte sich beschleunigen, fürchten Kritiker aus Branchenverband und Bündnisinitiative. Zu den Szenarien gleich.

Zunächst zum Hintergrund: Der Bundestag beschloss am Freitag mit der »schwarz-roten« Koalitionsmehrheit das sogenannte Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG). Eine Art »Reform der Reform«. Denn der frühere Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte erst im Oktober 2024 sein ministerielles Vermächtnis – das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) – im Parlament durchbringen können, damals noch mit der handlungsfähigen Ampelkoalition. Kernstücke des Pakets: Leistungsgruppen, Vorhaltevergütung, Transformationsfonds. Das Gesetz legt fest, welche Leistungen wo erbracht werden dürfen, finanziert die dafür nötigen Strukturen und unterstützt Kliniken beim Umbau hin zu einer bedarfsgerechten Versorgungslandschaft. Klar war, dass an der »großen Krankenhausreform« auch später intensiv geschraubt würde.

Und nun die ersten Neuerungen – oder wie Lauterbachs Nachfolgerin Nina Warken im Plenum meinte: »Die Anpassungen geben den Ländern und den Krankenhäusern Planungssicherheit mit realistischen Fristen zur Umsetzung.« Mit den Ländern sei »ein ausgewogener Kompromiss« gefunden worden, so die CDU-Politikerin weiter. Der Bund stelle ihnen in den kommenden zehn Jahren nun bis zu 29 Milliarden Euro für die Umstrukturierung zur Verfügung. Hilfen bekämen aber nur Kliniken, »die auch tatsächlich ihre Strukturen anpassen«. Ein letzter Halbsatz, der Betreiber alarmiert.

So etwa die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Das Reformziel, kleine Krankenhäuser trotz geringer Fallzahlen abzusichern, werde deutlich verfehlt, erklärte der Dachverband der Krankenhausträger am Freitag in einem Statement. Die Finanzierung bleibe faktisch fallzahlgetrieben, so dass politisch in Kauf genommen werde, dass kleinere Häuser Patienten an größere verlieren. Bislang liefern die Verantwortlichen keine Antwort darauf, wie die oft einzigen regionalen Versorger künftig bestehen sollen und wie weitere Insolvenzen vermieden werden können. »Schon heute geben die Kommunen jedes Jahr Milliarden Euro aus ihren ohnehin chronisch klammen Kassen aus, um die Defizite ihrer Krankenhäuser auszugleichen.«

Kurzum, die Reform spare kein Geld, so die DKG, weil Strukturänderungen den Bedarf nicht verringerten. Wirkliche Entlastung und Effizienz würden nur durch konsequente Entbürokratisierung entstehen. Heute blockieren unnötige Dokumentationen, Doppelmeldungen und Detailvorgaben täglich Stunden wertvoller Arbeitszeit von Pflege und Medizin. Im Reformkompromiss fehle jedoch jeder Ansatz, diese Bürokratielast abzubauen, resümiert die DKG.

Schärfer formuliert es das »Bündnis Klinikrettung«. Die Einführung von Leistungsgruppen führe faktisch zur Ausdünnung der Kliniklandschaft, betonten Bündnisvertreter am Freitag. Viele Kleinkliniken der Grund- und Regelversorgung würden die geforderten Mengen- und Strukturkriterien nicht erfüllen können und dadurch ganze Fachbereiche verlieren. Und: »Mit dem KHAG erhalten die Häuser nur eine längere Gnadenfrist.« Die geplante Vorhaltefinanzierung bleibe eine pauschale Vergütung pro Fall und schaffe keine sach- oder personalgerechte Finanzierung. Der Transformationsfonds dient primär dazu, Zentralisierung, Klinikschließungen und die Umwandlung von Krankenhäusern in überwiegend ambulante Einrichtungen zu finanzieren.

Fazit: Eine flächendeckende Versorgung wird es immer weniger geben, dafür mehr spezialisierte, profitorientierte Häuser. Für manche Orte bedeutet das schlicht: Ein Schild am Eingang verkündet das Ende – »Klinikstandort geschlossen!«

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